e-Mobilität
Klassifizierung
(e-)Bikes sind grundsätzlich in verschiedene Gruppen einzuteilen,
wobei die Klassifizierung insbesondere von der Motorstärke abhängig ist
Die Klassifizierung hat für Führende des Fahrzeuges unterschiedliche Verhaltenspflichten zur Folge und kann u.U. eine Fahrerlaubnis oder das Tragen eines Helms erforderlich machen bzw. Versicherungspflicht begründen.
E i n t e i l u n g
01 Fahrrad
Legaldefinition,
§63a StVZO
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird, § 63a StVZO
02 Pedelec
Fahrrad mit Tretunterstützung;
kein Kraftfahrzeug
Pedlecs bis zu 25km/h schnell
- weder Helm- noch Versicherungspflicht
beides ist aber dringend zu empfehlen!
- keine Führerscheinpflicht
Mehr erfahren →
03 Elektrofahrrad i.e.S.
Kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug
man kann sie untechnisch als Mofas umschreiben, sie dürfen idR nur mit einer Fahrerlaubnis (Klasse AM) und Helm geführt werden und erfordern eine zusätzliche (!) Versicherung!
hierunter fallen Pedelecs, die schneller als 25km/h fahren
- Helmpflicht
- Versicherungspflicht
- Führerscheinpflicht
- Klasse AM (Mofa)
04 Elektrokleinstfahrzeuge
eScooter & Segways
sind zwar Kraftfahrzeuge, jedoch wegen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) erheblich privilegiert