RR - Radelnder Rechtsanwalt
- Interessenvertretung für Radfahrende

Unfälle
Fahrradfahrende als
Geschädigte oder als Verursachende


Wenn es beim Fahrradfahren zu einem Unfall kam, 
muss differenziert werden:




Fahrradfahrer als Geschädigte

verunfallen Fahrradfahrende im Straßenverkehr und werden hierbei verletzt, sollten man unbedingt wie folgt vorgehen:

✔︎ Polizei hinzuziehen!

✔︎ Nachweise sichern

  • Unfallstelle fotografieren 
  • Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge fotografieren

 ✔︎ Namen und Anschriften von Zeugen aufschreiben

✔︎ Zeugen bitten sich ein Gedächtnisprotokoll zu fertigen

✔︎ Verletzungen protokollieren, Arzt aufsuchen

✔︎ eigenes Gedächtnisprotokoll fertigen




Fahrradfahrer als Verursacher

werden Fahrradfahrenden Fehlverhalten im Straßenverkehr vorgeworfen, empfehlen sich folgende Schritte:

✔︎ Gedächtnisprotokoll fertigen

✔︎ Ereignis der eigenen Haftpflichtversicherung melden (soweit vorhanden) 

✔︎ Im Fall eines polizeilichen Schreibens: 

Anwalt aufsuchen, KEINE eigene Erklärungen gegenüber der Polizei abgeben!