Unfälle
Fahrradfahrende als
Geschädigte oder als Verursachende
Wenn es beim Fahrradfahren zu einem Unfall kam,
muss differenziert werden:
Fahrradfahrer als Geschädigte
verunfallen Fahrradfahrende im Straßenverkehr und werden hierbei verletzt, sollten man unbedingt wie folgt vorgehen:
✔︎ Polizei hinzuziehen!
✔︎ Nachweise sichern
- Unfallstelle fotografieren
- Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge fotografieren
✔︎ Namen und Anschriften von Zeugen aufschreiben
✔︎ Zeugen bitten sich ein Gedächtnisprotokoll zu fertigen
✔︎ Verletzungen protokollieren, Arzt aufsuchen
✔︎ eigenes Gedächtnisprotokoll fertigen
Fahrradfahrer als Verursacher
werden Fahrradfahrenden Fehlverhalten im Straßenverkehr vorgeworfen, empfehlen sich folgende Schritte:
✔︎ Gedächtnisprotokoll fertigen
✔︎ Ereignis der eigenen Haftpflichtversicherung melden (soweit vorhanden)
✔︎ Im Fall eines polizeilichen Schreibens:
Anwalt aufsuchen, KEINE eigene Erklärungen gegenüber der Polizei abgeben!