Die Straßenverkehrsordnung - StVO
Fahrradfahrende im Straßenverkehr
Nur wer seine Rechte kennt, kann sich angemessen, souverän und sicher im Straßenverkehr bewegen.
Fahrradfahrende sollten insbesondere gegenüber Autofahrenden unter keinen Umständen auf ihr Recht pochen, gleichzeitig sollten sie sich aber auch nicht zu zurückhaltend verhalten, da sie sich hierdurch selbst gefährden.
Verhaltensregeln
Rechte und Pflichten, also wie sich Verkehrsteilnehmende verhalten sollen, wird in der Straßenverkehrsordnung StVO geregelt.
Radwegbenutzungspflicht
Wo dürfen Radfahrer sich überhaupt im Verkehr bewegen?
Straße / Radweg / Gehweg -
wo sind Fahrräder zu führen?
Welche maßgeblichen Schilder regeln, wo zu fahren ist?
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Helmpflicht
Kaum ein Thema wird zwischen sämtlichen Verkehrsteilnehmern so kontrovers diskutiert
Es bleibt allerdings dabei, dass der Gesetzgeber für Radfahrende keine Pflicht zum Helmtragen normiert hat.
Selbst für Pedlecs besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines Helms.
Im Fall eines Unfalls läuft man allerdings u.U. Gefahr seine Schäden nicht voll erstattet zu bekommen, wenn man keinen Helm trägt!
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