RR - Radelnder Rechtsanwalt
- Interessenvertretung für Radfahrende

Die Straßenverkehrsordnung - StVO
Fahrradfahrende im Straßenverkehr


Nur wer seine Rechte kennt, kann sich angemessen, souverän und sicher im Straßenverkehr bewegen. 

Fahrradfahrende sollten insbesondere gegenüber Autofahrenden unter keinen Umständen auf ihr Recht pochen, gleichzeitig sollten sie sich aber auch nicht zu zurückhaltend verhalten, da sie sich hierdurch selbst gefährden.



Verhaltensregeln 

 Rechte und Pflichten, also wie sich Verkehrsteilnehmende verhalten sollen, wird in der Straßenverkehrsordnung StVO geregelt.

 





Radwegbenutzungspflicht

Wo dürfen Radfahrer sich überhaupt im Verkehr  bewegen?

Straße / Radweg / Gehweg -
wo sind Fahrräder zu führen?

Welche maßgeblichen Schilder regeln, wo zu fahren ist? 

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Helmpflicht

Kaum ein Thema wird zwischen sämtlichen Verkehrsteilnehmern so kontrovers diskutiert

Es bleibt allerdings dabei, dass der Gesetzgeber für Radfahrende keine Pflicht zum Helmtragen normiert hat. 

Selbst für Pedlecs besteht keine Verpflichtung zum Tragen eines Helms. 

Im Fall eines Unfalls läuft man allerdings u.U. Gefahr seine Schäden nicht voll erstattet zu bekommen, wenn man keinen Helm trägt!

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